Ticket-Stornoschutz
Schadensmeldung
Zur Prüfung Ihrer Ansprüche benötigt und verarbeitet die Europäische Reiseversicherung Ihre personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO) und - soweit erforderlich - auch Ihre Gesundheitsdaten (§ 11a - d VersVG). Nähere Information zur Datenverarbeitung der Europäische Reiseversicherung unter europaeische.at/datenschutz.
Geben Sie hier Ihre Rechnungsnummer und alle erforderlichen Daten ein. Nach erfolgter Schadensmeldung erhalten Sie eine E-Mail, welche die Daten der Schadensmeldung zusammenfasst und die weiteren Schritte festhält.
Bewahren Sie die Belege wie Polizeiprotokolle, Tatbestandsaufnahmen, Arzt- und Krankenhausatteste und -rechnungen, usw. zum Nachweis des Versicherungsfalles ab der Schadensmeldung mindestens 3 Monate auf. Der Versicherer behält sich das Recht vor, diese innerhalb dieses Zeitraums von Ihnen zu verlangen.
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