Compliance

Häufig gestellte Fragen zum Hinweisgeber*innensystem


Hinweisgeber*innensystem

 

Was passiert, wenn ich einen Hinweis abgebe, der sich als falsch herausstellt?

Falls die Hinweisgeber*in ihren Hinweis im guten Glauben abgegeben hat, sind keine negativen Konsequenzen zu befürchten. Bei wissentlich unrichtig gegebenen Hinweisen können rechtliche Schritte gegen die Hinweisgeber*in eingeleitet werden. Es drohen Verwaltungsstrafen bis zu EUR 20.000,00, im Wiederholungsfall bis zu EUR 40.000,00.