Compliance

Häufig gestellte Fragen zum Hinweisgeber*innensystem


Hinweisgeber*innensystem

 

Warum sollte ich mich an die Ombudsstelle wenden?

Werden Verstöße gegen Bestimmungen der Verhaltensrichtlinie, gesetzliche Vorschriften, gegen sonstige Richtlinien und Regelungen erkannt, sollte umgehend eine Meldung an die jeweils zuständige Compliance Stelle des Unternehmens erfolgen. Es gibt jedoch Situationen in denen Mitarbeiter*innen oder sonstige dritte Personen diesen allgemeinen Beschwerdeweg nicht einschlagen können oder möchten. In diesen Fällen können sich Mitarbeiter*innen oder sonstige dritte Personen an die Ombudsstelle wenden.