Compliance

Häufig gestellte Fragen zum Hinweisgeber*innensystem


Hinweisgeber*innensystem

 

Was zeichnet eine Ombudsstelle aus?

Sämtliche Mitarbeiter*innen der Ombudsstelle unterliegen einer gesetzlichen Schweigepflicht, daher ist die Vertraulichkeit und die Inhalte der Kommunikation zwischen Hinweisgeber*innen und der Ombudsstelle zu jeder Zeit gewährleistet. Es ist möglich, die Ombudsstelle anonym zu kontaktieren bzw. Hinweise durch diese anonym an die Wien Holding GmbH oder an die betroffenen Konzernunternehmen übermitteln zu lassen.