Compliance
Häufig gestellte Fragen zum Hinweisgeber*innensystem
Für welche Meldungen ist die Ombudsstelle gedacht?
Durch das Hinweisgeber*innenschutzgesetz ist geregelt, für welche Themenbereiche die Ombudsstelle kontaktiert werden kann. Diese sind (vereinfachte Darstellung):
- Öffentliches Auftragswesen
- Finanzdienstleistungen und -Märkte, Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Produktsicherheit und -konformität
- Verkehrssicherheit
- Umweltschutz
- Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
- öffentliche Gesundheit
- Verbraucherschutz
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten (Bestechung, Amtsmissbrauch, etc)
- Rechtsverletzungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union
- Abgabenbetrug
- Schmuggel
- Abgabenbetrug und grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug
- Förderungsmissbrauch